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Ratgeber/Pferdepass und Eigentümerwechsel
Ein weißes Pferd weidet bei einem Baum in der Abendsonne, Löwenzahn im Gras.
Guide · Pferdepass

Pferdepass und Eigentümerwechsel

Ein klarer Überblick zu Pferdepass, Kennzeichnung und Registrierung: was der Pass wirklich ist, warum jedes Pferd einen braucht, wie du das Pferd anmeldest – und was bei einem Eigentümerwechsel zu tun ist.

8 Min. Lesezeit·Aktualisiert Juli 2026

Kaum etwas stiftet so viel Verwirrung wie die Regeln rund um den Pferdepass – vor allem, weil drei verschiedene Dinge durcheinandergeraten: der Pass selbst, die Kennzeichnung mit Chip und die Registrierung auf einer Anlage. Hier klären wir alles in verständlicher Sprache, damit du genau weißt, was vorgeschrieben ist, wie du dein Pferd registrierst und was du bei einem Eigentümerwechsel tun musst.

Pass, Chip und Eigentumsnachweis – was ist was?

Der erste Schritt: drei Begriffe auseinanderhalten, die oft verwechselt werden. Der Pass ist das Ausweisdokument des Pferdes, der Chip die physische Kennzeichnung im Tier, und der Eigentumsnachweis ein eigenes Papier, das zeigt, wem das Pferd gehört.

  • Der Pferdepass – ein Ausweisdokument, das das Pferd ein Leben lang begleitet und Signalement sowie eine einmalige Lebensnummer (UELN) enthält
  • Der Chip – ein Mikrochip, der das Pferd kennzeichnet und mit dem Pass verknüpft
  • Der Eigentumsnachweis – ein eigenes Dokument, das das Eigentum belegt; der Pass selbst beweist also nicht, wem das Pferd gehört
Der Pass beweist kein Eigentum

Ein verbreiteter Irrtum: wer den Pass hat, dem gehört das Pferd. So ist es nicht. Der Pass ist ein Ausweisdokument – das Eigentum belegen Eigentumsnachweis und Kaufvertrag gemeinsam. Bewahre den Eigentumsnachweis sicher zu Hause auf, nicht im Stallordner.

Jedes Pferd braucht einen Pass

In der EU muss jedes Pferd einen Pferdepass haben – unabhängig von Rasse, Alter oder davon, ob es jemals auf einem Turnier startet. Der Grund ist rechtlich: Pferde gelten als der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere, und der Pass macht Arzneimittelbehandlungen nachvollziehbar, damit unzulässige Stoffe nicht in die Lebensmittelkette gelangen. In Schweden stellen Zuchtverbände und registerführende Vereine den Pass im Auftrag von Jordbruksverket (der schwedischen Landwirtschaftsbehörde) aus.

  • Jedes Pferd braucht einen Pass – unabhängig von Rasse, Alter oder Nutzung
  • Seit 2021 müssen Pferde mit einem zugelassenen Mikrochip gekennzeichnet sein
  • Schon vor 2021 gechippt oder mit Pass versehen? Dann ist keine neue Chipkennzeichnung nötig
  • Mit der Ausstellung des Passes erhält das Pferd seine Lebensnummer (UELN)

Anlage und Pferd bei Jordbruksverket registrieren

Neben dem Pass musst du als Pferdehalter dafür sorgen, dass der Standort als Anlage bei Jordbruksverket registriert ist – und das Pferd dort angemeldet wird. Das ist eine eigene Sache, getrennt vom Pass – und genau hier gehen viele in die Irre.

  1. Registriere den Standort, an dem du Pferde hältst, als Anlage im Anlagenregister von Jordbruksverket
  2. Sorge dafür, dass das Pferd in der zentralen Pferdedatenbank steht (das übernimmt die passausstellende Stelle)
  3. Melde das Pferd innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft auf deiner Anlage an, wenn es dort mindestens 30 Tage bleiben soll
30 und 90 Tage

Pferde, die 30 Tage oder länger auf einer Anlage stehen, müssen dort registriert werden. Jedes Pferd, das länger als 90 Tage in Schweden ist, muss außerdem in der zentralen Pferdedatenbank stehen. Kürzere, vorübergehende Aufenthalte zu Training, Turnier oder Zucht sind ausgenommen.

Ein Reiter auf einem braunen Pferd auf einem Feld an einem Sommerabend.

Eigentümerwechsel Schritt für Schritt

Beim Kauf und Verkauf gilt eine einfache Hauptregel: der Pass geht mit dem Pferd zum neuen Eigentümer – er wird nicht eingeschickt. Den Eigentümerwechsel meldest du stattdessen der Organisation, die den Pass ausgestellt oder das Pferd zusätzlich registriert hat.

  1. Lass den Pferdepass bei der Übergabe mit dem Pferd zum Käufer gehen
  2. Kontaktiere die passausstellende Stelle (Zuchtverband oder registerführender Verein)
  3. Schick den Eigentumsnachweis zusammen mit einer Kopie des Kaufvertrags nach den Vorgaben der Organisation ein
  4. Zahle gegebenenfalls die Gebühr für den Eigentümerwechsel
  5. Ein neuer Eigentumsnachweis wird dem neuen Eigentümer ausgestellt
Schick den Pass beim Eigentümerwechsel nicht ein

Der Pass sollte beim Eigentümerwechsel in der Regel nie eingeschickt werden – er gehört zum Pferd und geht mit. Was die Organisation braucht, sind Eigentumsnachweis und Kaufunterlage. Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich von Verband zu Verband, also plane rechtzeitig.

Verlorener Pass und wenn das Pferd stirbt

Geht der Pass verloren oder wird er zerstört, beantragst du einen neuen bei der ausstellenden Organisation. Je nachdem, wie das Pferd identifiziert werden kann, erhältst du entweder einen Duplikatpass (eine exakte Kopie) oder einen Ersatzpass, aus dem hervorgeht, dass es sich nicht um das Originaldokument handelt.

Wird das Pferd eingeschläfert oder stirbt es, muss der Pass spätestens 30 Tage nach dem Tod an die ausstellende Organisation zur Entwertung geschickt werden. Das Pferd wird dann in der Datenbank abgemeldet, damit der Pass nicht erneut verwendet werden kann.

Häufige Fragen

Muss jedes Pferd einen Pferdepass haben?

Ja. In der EU muss jedes Pferd einen Pferdepass haben, unabhängig von Rasse, Alter oder Turniereinsatz. Pferde gelten rechtlich als der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere, und der Pass wird gebraucht, um Arzneimittelbehandlungen nachverfolgen zu können. In Schweden müssen Pferde seit 2021 außerdem mit einem zugelassenen Mikrochip gekennzeichnet sein.

Soll ich den Pferdepass beim Eigentümerwechsel einschicken?

Nein. Der Pass geht in der Regel mit dem Pferd zum neuen Eigentümer und wird nicht eingeschickt. Den Eigentümerwechsel meldest du stattdessen der Organisation, die den Pass ausgestellt hat, mit Eigentumsnachweis und einer Kopie des Kaufvertrags. Anschließend wird dem Käufer ein neuer Eigentumsnachweis ausgestellt.

Was ist der Unterschied zwischen Pferdepass und Eigentumsnachweis?

Der Pferdepass ist das Ausweisdokument des Pferdes und begleitet es ein Leben lang. Der Eigentumsnachweis ist ein eigenes Dokument, das zeigt, wem das Pferd gehört. Der Pass selbst beweist also kein Eigentum – das tun Eigentumsnachweis und Kaufvertrag gemeinsam.

Muss ich meine Anlage registrieren?

Ja. Du als Pferdehalter musst den Standort als Anlage bei Jordbruksverket registrieren und das Pferd dort anmelden, wenn es mindestens 30 Tage bleiben soll. Jedes Pferd, das länger als 90 Tage in Schweden ist, muss außerdem in der zentralen Pferdedatenbank stehen.

Was mache ich mit dem Pass, wenn das Pferd stirbt?

Schick den Pass spätestens 30 Tage nach dem Tod an die ausstellende Organisation zur Entwertung. Das Pferd wird dann abgemeldet, und der Pass kann nicht erneut verwendet werden. Geht der Pass verloren, kannst du einen Duplikat- oder Ersatzpass beantragen.

Weiterlesen

Ein Pferd kaufen—Ein Pferd verkaufen—Was kostet ein Pferd?

Quellen

  • Jordbruksverket – Pferdepass und Registrierung von Pferden
  • Jordbruksverket – Pferd auf der Anlage verwalten
  • HästSverige – Der Pass des Pferdes